Menschen mit Behinderungen, sind noch immer nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Gewalt durch Institution, Mitarbeiter oder die Peergroup. Viel zu oft sind Einrichtungen geschlossen, in denen Menschen versorgt und betreut werden, ohne am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Nichts kommt rein und nichts kommt raus. Da wird alles intern bestimmt, geregelt, beschlossen. Wagt jemand sich zu beschweren, wird er bestraft. Mindestens mit Verachtung. Oft bekommen Bewohner zu spüren, wer sie leiden kann und wer nicht. Alles bleibt hinter den Mauern verborgen. So läuft das seit vielen Jahren. Betreuer, Assistenzen, Pfleger, die wagen laut zu sagen, dass eine Person schlecht behandelt wird, werden ignoriert und wer keine Ruhe gibt, wird gefeuert.
Behinderte Menschen haben das Recht, selbstbestimmt leben zu können und sicher vor ungleichen Machtverhältnissen zu sein.'
Wird eine Gewalterfahrung offiziell bemerkt, erkannt, bestätigt , geht es darum den Betroffenen zur Seite zu stehen. Alle, haben dem Opfer zu helfen.
Der Täter wird nicht verlegt, gekündigt. Das hier ein Opfer nachhaltig wieder und wieder getriggert wird wird ignoriert.
Immer wieder sind Gewalterfahrungen bekannt, ev.sogar verschriftlicht, werden aber nicht behandelt, berücksichtigt.
Was aus unserer Sicht das Schlimmste ist, das oft einfach nichts passiert. Folgt keine Konsequenz, sagt das dem Täter: „es passiert mir nichts“. Für
die Opfer heißt es: „Du bist nichts wert“, „mit dir kann man alles machen“.
Geht es um die Peergroup ist es freilich anders zu betrachten. Hier muss man sich die Frage stellen welchen Anteil man hat. So zb sexuelle Übergriffe innerhalb der Peergroup. Immer noch gibt es
Einrichtungen wo es nie um Sexualbegleitung geht um nur ein Beispiel zu nennen.
Es muss die Frage gestellt werden warum vielfach gerade Menschen mit hohem Hilfebedarf, deren Verhalten als herausfordernd bezeichnet wird, darauf verwiesen werden, auf engem Raum mit Personen
zusammen zu leben, die sie sich nicht selbst ausgesucht haben.Anstatt hier im häuslichen Umfeld zu stützen oder ein neues Konzept zu entwickeln lässt man es eben laufen.
Unter solch herausfordernden Lebensbedingungen sind Stress, Unruhe und (Auto-)Aggression vorprogrammiert. Die Betroffenen sind es die dann in die Psychiatrie verlegt werden. Würde man hier darauf eingehen, würde schon deshalb eine Verbesserung eintreten.
Wir haben die Pflicht Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe und mit Respekt zu begegnen, ihre Selbstbestimmung zu achten und sie an allen sie berührenden Angelegenheiten zu beteiligen. Konkret verpflichtet die UN Behindertenrechtskonvention Deutschland dazu, Menschen mit Behinderungen sind vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung, vor Eingriffen in ihre persönliche Freiheit und ihre körperliche und seelische Unversehrtheit zu schützen (Artikel 14, 16 und 17 UN-BRK).
Gewalt gegen behinderte Menschen ist grund- und menschenrechtlich verboten und nicht zu tolerieren.
Wir brauchen unabhängige Aufsichts- und Beschwerdemechanismen
So lange die Einrichtungen der Behinderten und Jugendhilfe sich nicht öffnen, nicht bereit dazu sind offen zu kommunizieren, jederzeit Zugang ermöglichen, so lange wird Gewalt in jeder Form
weiterlaufen, sie wird weiter gedeckelt und Menschen die sich wehren werden als Lügner, als Kranke, als Spinner abgestempelt.
Dass es nicht nur Gewalt ist, wenn man zuschlägt, sondern vielfältige Formen von Gewalt bestehen, die massive Veränderung brauchen, ist klar.
Menschen mit Behinderungen brauchen in erster Linie Empathie! Aber auch Fachkräfte, die aufstehen, Fachkräfte, die etwas ändern.
Kräfte, die den Mund aufmachen!
Wir erwarten auf den Leitungsebenen, dass bei geringstem Verdacht umgehend gehandelt wird.
Solche Menschen dürfen nicht mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Da gibt es keinen Grund, der rechtfertigt die Person weiter zu halten.
Wagt jemand sich zu beschweren, wird er bestraft. Mindestens mit Verachtung. Oft bekommen Bewohner zu spüren, wer sie leiden kann und wer nicht. Alles bleibt hinter den Mauern verborgen. So läuft das seit vielen Jahren. Betreuer, Assistenzen, Pfleger, die wagen laut zu sagen, dass eine Person schlecht behandelt wird, werden ignoriert und wer keine Möglichkeit Ruhe gibt, wird gefeuert.
Als Gesellschaft sollten wir alle dafür sorgen, dass Angehörige selbst betreuen können. Es steht außer Frage, das zu Hause der beste Platz ist. Es braucht aber unkomplizierte Entlastung.
Eines der größten Probleme ist das einem von klein auf nicht geglaubt wird. Betroffene erleben das nichts passiert, immer wieder wird ihnen sogar die Schuld zugewiesen!
Einrichtungen haben ein Gewaltschutz-Konzept zu erstellen bzw. zu leben. Immer wieder ist davon nichts zu sehen.
Es müssen für alle Beteiligten Wege der Entlastung gefunden werden.
All jenen Menschen, die seit Jahren unter diesen Bedingungen arbeiten und zwischenzeitlich überlegen, den Beruf zu wechseln, weil sie es nicht mehr ertragen, bleiben Sie bitte. Sie werden so dringend gebraucht!
„Ihr seid die Hoffnung der Menschen mit Behinderung.
An alle Verantwortlichen:
Pflege und Betreuung müssen völlig neu gedacht werden. Es gibt Konzepte die sehr gut sind, schaut euch bitte in nordischen Ländern um. Sorgen Sie dafür, dass sich die Einstellung ändert, dass jeder einzelne Bewohner, jede Person, die betreut wird, gleich welchen Alters als Gast betrachtet wird. Bewilligungen, Entlasten Sie Pflegende Angehörige und setzen Sie sie öffentlich in ein gutes Licht
Wenn ihr euch von Mobbing, Diskriminierung bedroht fühlt, Angst habt, ruft uns an. Wir werden alles dran setzen euch zu helfen.
Da sucht man Monate, teils Jahre nach einem Therapeuten und dann kommen die Krankenkassen lehnen Therapie wegen einer vermeintlich behinderungsbedingt fehlenden Aussicht auf therapeutischen Erfolg ab. Ungeachtet der Frage, ob und wie sie sich mitteilen können, erhalten Menschen mit Lernschwierigkeiten daher zumeist selbst dann keine therapeutische Unterstützung, wenn sie erst kürzlich Gewalterfahrungen machten oder mit massiven Folgestörungen lang zurückliegender Traumata zu kämpfen haben.
Ferner muss in diesem Zusammenhang die Frage gestellt werden, warum vielfach gerade Menschen mit hohem Hilfebedarf, deren Verhalten als herausfordernd bezeichnet wird, darauf verwiesen werden, auf engem Raum mit Personen zusammen zu leben, die sie sich nicht selbst ausgesucht haben, teils ablehnen. Unter solch herausfordernden Lebensbedingungen sind Stress, Unruhe und (Auto-)Aggres- sion vorprogrammiert.
Es wird immer wieder gefordert, beschlossen, das Person X nun in einer nicht frei gewählten Einrichtung leben muss!
Ganz besonders wichtig finden wir kritisch zu hinterfragen, inwiefern die bestehenden strukturellen Bedingungen die Gewalt befördern.
Systemisches Versagen liegt vor, wenn entsprechende Reaktionen nicht als Aufbegehren der Bewohner*innen gegen die Zumutungen, sondern als beeinträchtigungsbedingte Verhaltensstörungen verstanden werden, die dann oft medikamentös behandelt oder mit freiheitsentziehenden Maßnahmen unterbunden werden sollen. Rechtlich betrachtet dürfen Menschen mit Behinderungen – und mögen sie 24 Stunden am Tag auf Assistenz angewiesen sein – nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben, sondern müssen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit erhalten, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben (Art. 19 UN-BRK) – ein wichtiger Schritt zur Prävention von Gewalt.
Das wird konsequent ignoriert. Ganz gleich wie, es wird weder 24 Std. Assistenz bewilligt, Familien werden über Jahre so klein gehalten was Assistenzstunden betrifft, bis sie zusammen brechen und ihren Angehörigen notgedrungen in eine Einrichtung geben.
Die UN-BRK verlangt darüber hinaus die Überwachung der Einrichtungen und Dienste durch unabhängige Aufsichtsbehörden. Menschen mit Behinderungen müssen einen gleichberechtigten barrierefreien Zugang zu externen Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen erhalten. Darüber hinaus müssen die bestehenden allgemeinen Hilfesysteme für Gewaltbetroffene und Täter*innenprogramme erweitert und barrierefrei sowie inklusiv ausgestaltet und für die Ägypter—Einrichtungen und Dienste vom Gesetzgeber klare Handlungsvorgaben formuliert werden.
Bisher wurde in Deutschland immer noch keine Stelle offiziell als unabhängiges, menschenrechtliches Überwachungsorgan nach Artikel 16 Absatz 3 UN-BRK benannt, was überaus dringend ist.
Wir brauchen unabhängige Aufsichts- und Beschwerdemechanismen“
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