Autismus ist eine hochkomplexe neurologische Behinderung, die im Alltag durch alle möglichen Gegebenheiten zu einer schweren Behinderung wird. Alle Menschen mit einer Behinderung haben das Recht
anerkannt zu werden . Wann immer die Teilhabe eines Menschen beeinträchtigt ist, muss es Nachteilsausgleiche geben.
Es gibt unzählige Beispiele:
Da ist ein 6 jähriges Kind, das einen Reha-Buggy braucht, die Krankenkasse feststellt, dass das Kind keine körperliche Behinderung hat, also keinen Anspruch!
Da ist ein 10 jähriger, der kaum schreiben kann. Man beantragt einen Laptop mit spezieller Software, die Krankenkasse sagt, das ist ein Gebrauchsgegenstand des Alltags und leitet den Antrag an die Eingliederungshilfe weiter. In diesem Fall ist das SGB lllV zuständig, sie berufen sich auf die Aussage der Krankenkasse. Abgelehnt. Widerspruch und unzählige Monate später erst wird das Kind versorgt. In all der Zeit konnte das Kind in der Schule nicht arbeiten!
Da ist ein Jugendlicher, der einen Therapiestuhl benötigt , ein Kind, das ein Pflegebett braucht.
Unzählige, die durch ein Therapierad in ihrer Entwicklung voran kommen würden.
Da wird kein Schulbegleiter bewilligt, oder es werden keine UK Stunden finanziert.
In all diesen Fällen leidet das Kind, die ganze Familie. So etwas darf nicht sein.
Wir sind natürlich keine Rechtsanwälte und geben niemals rechtliche Beratungen dafür ist ein Rechtsanwalt !
Aber wir alle im Team, mussten leider zig mal solche Erfahrungen machen.
Die Zusammenarbeit mit Anwälten, Krankenkassen, Kostenträgern aller Art ist so wichtig und zeigt immer wieder wie wichtig sie ist!
Denken Sie an all die Kinder, die in all der langen Wartezeit sich selbst überlassen sind. Ihre Entwicklung, die sowieso schon verzögert ist oder gar nicht aufzuholen ist, braucht Unterstützer und nicht das Gefühl du bist es nicht wert! Du bist halt ein Fall.
Es liegt in unser aller Verantwortung, möglichst so viel Nachteilsausgleiche zu ermöglichen, dass ein Kind sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit entwickeln kann.
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