Autismus


Das Wichtigste zuerst : So früh wie möglich eine Diagnose stellen ist sehr wichtig!

 

Warum tun sich so viele Mediziner so schwer mit dieser Diagnose bzw einem Verdacht? Ja es ist nicht schön Eltern eine solche Diagnose mitzuteilen, doch zu schieben oder vage Aussagen wie autistische Züge zu stellen ist für das Kind schlimm bis zu katastrophal. Spätestens im Kindergarten fällt das Kind der aufmerksamen Pädagogin auf. Doch auch hier, oft wird es nicht ausgesprochen.
Für das Kind, ist es immer ein Nachteil. Denn der Umgang mit einem Kind mit Autismus ist ein anderer.

Noch immer gibt es Mediziner, die von Stigma sprechen, warten ob es sich verwachst, von: „das Kind muss mindestens 5 Jahre alt sein“…

Ganz klar, umso früher , umso besser ist es. Denn nur mit einer gestellten Diagnose haben die Menschen den Anspruch auf Therapie. 

Eltern verzweifeln daran, einen Arzt zu finden mit Erfahrung um endlich einen Platz für Diagnostik zu bekommen. So sind sie schon am Rande ihrer Belastungsgrenze, bis jemand gefunden ist. Mit der Diagnose kommt der Schock darüber, der muss auch verarbeitet werden. Viele können nur langsam die Behinderung annehmen. Oft verfallen Eltern dann in Therapiemodus. Sie überfluten förmlich ihre Kinder, um ja nichts zu versäumen.

 

Hier beginnt ein schwieriger, verwirrender Weg für die Eltern, die einfach nur Hilfe wollen für ihr Kind.

Überforderte Psychologen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logotherapeuten die nicht mehr als 2 Sätze zu Autismus wissen. Sonderpädagogen,Heilpädagogen die keine Erfahrungen haben, selbst Psychiater die auf autistisches Verhalten nur den Satz übrig haben „dann muss ihr Kind in eine Klinik“.

 

Dann ist da noch die heiß begehrte Autismus Therapie, auf die man Jahre warten muss. Auch hier gibt es zig Möglichkeiten: VT, AbA, Teacch AuJa, Neurofeedback, SI.Affolter, Festhaltetherapie und mehr.

 

Bitte nicht falsch verstehen: Es gibt sehr gute Psychologen, Therapeuten/innen, die schon mit Autisten gearbeitet haben und daher etwas davon verstehen, nur sieht man es ihnen nicht an und die wenigsten werden es offen sagen. 
Aber das Schlimmste ist, dass sie erleben müssen, wie viele Therapeuten ablehnen, mit dem Kind zu arbeiten aufgrund der Diagnose.

 

Glücklicherweise greifen hier Selbsthilfegruppen, die Beraten und immer öfter auch Therapien anbieten. Therapeuten empfehlen können. Hier erfährt man auch, welche Institutionen für die Zahlung der Therapiekosten herangezogen werden können.

Es braucht diese Erfahrung und Offenheit.

Wir sind in erster Linie Eltern und Betroffene. Darunter sind auch immer wieder Fachleute aus verschiedenen Bereichen 


Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, der eine komplexe neurologische Störung zugrundeliegt. Sie betrifft insbesondere die Wahrnehmungsverarbeitung.

 

Autismus betrifft den ganzen Menschen nicht nur Teilbereiche. Betroffen sind interaktionelle, kognitive, sprachliche, motorische sowie emotionale Funktionen.

 

Bis vor wenigen Jahren wurde eingeteilt in:

Frühkindlicher Autismus (auch Kanner-Autismus, Kanner-Syndrom) mit und ohne kognitive Einschränkungen. 

Asperger-Autismus (auch Asperger-Syndrom)

Atypischer Autismus( mit und ohne kognitive Einschränkungen) 

 

Autisten aller Zuordnungen zeigen viele verschiedene Auffälligkeiten, weswegen es heute Autismus-Spektrum-Störung heißt.

Auch ins autistische Spektrum gehören genetische Auffälligkeiten, wie z. B. das Rettsyndrom.

 

Für eine Diagnose werden folgende Dinge genannt: 

Andauernde Defizite/Schwierigkeiten in der sozialen Kommunikation/Interaktion über mehrere Lebensbereiche

Schwierigkeiten mit sozial-emotionaler Gegenseitigkeit

Vermeiden von Blickkontakt( hier weiß man das vor allem Hochfunktionale Autisten gerne so tun als würden sie einem ansehen, in Wahrheit aber vorbei schauen oder einen Punkt fixieren. Das Maskieren ist ein großes Thema das unter anderem durch Zwang kommt, sei es der von Außen oder der von Innen! Sicher ist, es ist auf Dauer ungesund.) 

Probleme Mimik, Gestik und Körperhaltung des Gegenübers zu erkennen und zu deuten

Schwierigkeiten soziale Beziehungen zu entwickeln oder aufrecht zu erhalten

Eingeschränkte Interessen, die in ihrer Intensität ungewöhnlich sind

Unter-/Überempfindlichkeit auf sensorische Reize

Starkes Festhalten an Routinen, Verweigerung bei Veränderung

Stereotype oder repetitive Sprache oder Bewegungen oder bei Verwendung bestimmter Gegenstände

 

Autismus ist unabhängig von der Intelligenzentwicklung. Häufig kommen jedoch zu den autistischen Symptomen noch andere Einschränkungen, zum Beispiel körperliche, komorbide Erkrankungen/Entwicklungsstörungen oder kognitive Einschränkungen.

 

Die Ursachen für Autismus sind bisher nicht völlig entschlüsselt, es gibt jedoch eine deutliche genetische Komponente. 

Autismus ist keine Krankheit. Autismus ist eine Behinderung, die Hilfe nötig macht.

Es ist von großer Bedeutung, dass Menschen mit Autismus so angenommen werden, wie sie sind.

Aufgrund ihrer Einschränkungen benötigen viele Autisten und deren Familien dauerhaft  Hilfe und Unterstützung. Es ist wichtig, dass diese Hilfen schon früh und unkompliziert zur Verfügung stehen.

 

Sozialrechtlich Zuordnung: 

 

Bei Autismus Bereich gibt es eine Teilung. Ausgenommen ist die Zeit der Frühförderung die wird immer der Sozialhilfe zugeordnet. Es wird mit der Vorbereitung zur Einschulung neu geprüft und entschieden. Auch später kann es immer wieder neu überprüft werden. 

Das Ganze steht in der  Eingliederungshilfe-Verordnung nach § 60 SGB XII.

 

Zitat:

Wenn Jugendhilfeleistungen mit gleichartigen Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich oder geistig behinderte Kinder konkurrieren, dann greift nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII ein Vorrang der Sozialhilfe.

 

Einfach gefasst kann man sagen: 

Autisten*innen die Norm IQ haben werden, Asperger Autisten*innen  der Jugendhilfe SGB 8 nach 35a  zugeordnet. §§ 10 Abs. 4 Satz 1, 35 a SGB VIII.

 

Autisten*innen die zusätzlich eine körperliche wesentliche Behinderung haben, oder und eine kognitive Behinderung haben werden der Sozialhilfe § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII i. V. m. §§ 53 ff SGB XII zugeordnet.