Inklusion


Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz:  

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

  

(Artikel 3, Grundgesetz) 

Damit darf der Staat, Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln, als alle anderen Mitbürger unserer Gesellschaft. 

  

  

Inklusion bedeutet mehr, als autistische Schülerinnen und Schüler zu beschulen, denn neben der sozialen Teilhabe fehlt es an räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattungen, um den behinderungsspezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können.

Hier sind Schulträger und die Verwaltungen gefordert den Schulen, Räume, Personal und Sachmittel an die Hand zu geben, aber auch Ausnahmen zu gestalten, damit Inklusion nicht zur Illusion wird. 

  

Wir sehen uns auf einem langen Weg. 

 

Mehr als ein Prozent aller Schüler*innen in Deutschland, werden dem Autismus-Spektrum zugeordnet. Immer mehr von ihnen möchten die Regelschule besuchen. Gleichzeitig mangelt es an pädagogischen Fachkräften. Mehr noch, mangelt es an Wissen und Ressourcen, für eine adäquate autismus-spezifische Beschulung.

Die Beschulung autistischer Schüler und Schülerinnen ist schwierig, weil der schulrechtliche Rahmen manchmal dem entgegen steht, was pädagogisch wie auch medizinisch sinnvoll ist.

Hier brauchen wir Handlungsmöglichkeiten.

Dies beeinträchtigt nicht zuletzt das sozio-emotionale Wohlbefinden und den Bildungserfolg dieser Kinder. 

  

Hier möchte das LAAMKA Team, mit all seinem jahrzehntelangen Wissen, unterstützen. 

  

Schullaufbahnen weisen oft erhebliche Lücken und Brüche auf. Eine Schulumgebung mit zahllosen Reizen, unvorhersehbaren Aktionen und viel sozialer Interaktion ist für autistische Schüler eine Herausforderung. Häufig stoßen die Schüler an Ihre Grenzen. Dieses kann zu einer dauerhaften Überforderung, dem sogenannte „Overload" führen. Vielfach reagieren die jungen Menschen körperlich auf diese Situation und werden regelrecht krank. Nicht selten führen die negativen Erlebnisse, zu einem Aufenthalt in der Psychiatrie und enden in schulverweigerndem Verhalten.

  

Alle, völlig gleich wo sie im Autismus Spektrum stehen, haben diese Schwierigkeiten und es darf nicht sein, dass immer wieder so getan wird, als könnten die jeweiligen Personen das beeinflussen. 

Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen:  

  

  

1. Selbstbestimmung 

  

Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen.  

  

2. Teilhabe 

  

Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.  

  

3. Gleichstellung 

  

Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.  

  

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion somit ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert.


Was heißt Inklusion überhaupt?

 

• Impairment (Schädigung): Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers.

 

• Disability (Beeinträchtigung): Funktionsbeeinträchtigungen oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen.

 

• Handicap (Behinderung): Nachteile für eine Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung 

 

Der Begriff der „Behinderung“ vereint somit als Oberbegriff verschiedene Arten von Beeinträchtigungen, Aktivitäts- sowie Teilnahmebeschränkungen laut WHO 2016b. 

 

• Gesundheitsförderung inkl. Prävention

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Die WHO 2001 verabschiedete die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) (WHO, 2005a) 

Darin wird Behinderung verstanden als Oberbegriff für sich wechselseitig beeinflussende Schädigungen und Beeinträchtigungen auf den Ebenen:

 

• Körperfunktionen (z. B. Wahrnehmung, Sprache) und Körperstruktur (z. B. anatomische Körperteile wie Organe und Gliedmaßen),

 

• der Ebene der Aktivität (z. B. Durchführung einer Aufgabe oder Handlung wie Lernen oder Kommunizieren)

 

• der Ebene der Partizipation/Teilhabe (z. B. das Einbezogensein in verschiedene Lebensbereiche wie soziale Beziehungen, Mobilität, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Rechte).

 

Die drei Ebenen befinden sich in Abhängigkeit zu förderlich oder hinderlich biografisch wirkende Kontextfaktoren, die den gesamten Lebenshintergrund eines Menschen bilden: seine Umweltfaktoren (wie soziale Beziehungen und Unterstützung) und seine personenbezogenen Faktoren (wie Alter, Geschlecht, Bewältigungsstrategien und Lebensstil)

Behinderung wird als Resultat negativer Wechselwirkung der Interaktion zwischen individueller gesundheitlicher Situation und Faktoren der Gesellschaft, der Umwelt bzw. der persönlichen Situation von Menschen verstanden.

Wir fühlen uns dem Schutz von allen Menschen mit Behinderung verpflichtet.  Ebenso kämpfen wir gegen Diskriminierung die leider noch immer weit verbreitet ist.