Der Staat hat die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. (Art. 6 , Abs. 2 Satz 2 GG; § 1666 BGB; § 1 Abs. 3; § 8a SGB VIII)
Der Begriff Kindeswohlgefährdung meint „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“. (Bundesgerichtshof 1956)
Alle Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe sind auch darauf zu richten, solche Gefährdungen nicht entstehen zu lassen (Kinderschutz in einem breiten Sinne) bzw. sie rechtzeitig abzuwenden (Kinderschutz im engeren Sinne).
Zur Abwendung von Gefahren sind Eltern und Kindern geeignete Hilfen anzubieten.
Dort, wo Hilfen zur Gefahrenabwehr von den Eltern nicht angenommen werden, hat das Jugendamt zum Schutze der Kinder und Jugendlichen einzugreifen (Inobhutnahme/Einbezug des Familiengerichts zum Eingriff in die elterliche Sorge).
Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention (in Verbindung mit den Artikeln 6 und 17) verpflichtet uns, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.
Unser Fokus: Aufklärung, Beratung, Förderung und Hilfestellung für Kinder mit Behinderung sowie deren Familien.
Im Zentrum unserer Arbeit stehen Menschen mit Behinderung auf deren Wohl all unsere Aktivitäten ausgerichtet sind. Sie sollen auf ihrem individuellen Lebensweg begleitet werden. Dabei werden die einzelnen Fördermaßnahmen individuell und zielorientiert für jedes Kind gestaltet.
Gleichermaßen steht die aktive und umfassende Versorgung der Kinder, die Körper, Seele und Geist des Kindes berücksichtigt und die Unterstützung der betroffenen Familie gewährleistet, sowie die nachhaltige Eingliederung von Kindern mit Behinderung jeglicher Art in ihren Familien und in der Gesellschaft.
Wir fördern die aktive Prävention, denn so lassen sich Ungereimtheiten, größere Probleme bis hin zu Katastrophen vermeiden.
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit der Behinderung Autismus- Spektrum lebt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Menschen müssen sich aufgrund ihrer
spezifischen Beeinträchtigung auf einen besonderen Schutz verlassen können.
Eltern und Angehörigen bieten wir eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Es ist uns wichtig Eltern zu entlasten und auf Augenhöhe zu begegnen. Ihnen einen Rahmen zu bieten
in dem Sie offen sprechen können und die Erfahrung machen, ich muss nicht viel erklären, da wird verstanden, das ist uns wichtig. Gleichwohl sehen wir die einzelnen Bereiche und die jeweiligen
Verordnungen.
Kinderschutz geht immer vor. Wir wünschen uns das in einer schwierigen Situation mit einem Kind, einer Familie offen Kommuniziert wird.
Das man nachfragt, genau hin hört.
Wir begleiten einen Großteil der Familien intensiv und haben Einblick in diese und kennen ebenso die Biographie des Kindes. Wir sind jederzeit bereit uns Auszutauschen und gemeinsam zum
Schutz eines Kindes zu handeln.
Wir brauchen ein grundsätzliches Umdenken im Gesundheitswesen, im Pflegebereich, wie in unserem Schulsystem, damit Kinder mit Autismus jeden Alters den gleichen Zugang zur Gesundheits-Pflegeversorgung wie im schulischen Setting erhalten, wie Kinder ohne Behinderung. Kinder und Jugendliche mit Autismus brauchen individuelles Arbeiten.
Wir brauchen spezifische Angebote für die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Autismus in allen Facetten des Spektrums.
In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist. Das heißt aber nicht, dass auf Teufel komm raus die soziale Integration umgesetzt werden sollte. Gerade mit der Behinderung Autismus Spektrum ist es nur bedingt möglich und man sollte immer im Blick haben, dass ein Teil der Diagnose eben die Unfähigkeit des sozialen Miteinanders beinhaltet.
Inklusion heißt, auf die Bedarfe einzugehen.
Wenn ein Kind Pflege braucht, eine Behinderung hat und dadurch besondere Aufmerksamkeit benötigt, ist der Familienalltag für Väter und Mütter sehr belastend. Wir brauchen viel mehr Hilfen. Wir
brauchen Zusammenarbeit, das Anerkennen der Bedarfe. Wir benötigen, dass Angehörige offene, unterstützende Hilfe erfahren.
Leider ist es aber eher so, dass viele Angehörige, Menschen mit Behinderung gerade nicht das Gefühl haben, offen sagen zu können, wo Schwierigkeiten liegen.
Offene, auf Augenhöhe gute Kommunikation ist das A und O. Wir sind oft ein Bindeglied, das beide Seiten zusammenbringt.
All die vielen Belastungen durch Gesundheit, Pflege, Bildung, Anträge, Nachteilsausgleiche etc. sind das Hauptproblem. Der Großteil aller Eltern von einem behinderten Kind lieben ihr Kind und
kommen gut zurecht mit der Betreuung bzw. Behinderung .
Immer wieder kämpfen sie für ihr Kind an den unterschiedlichsten Stellen. Leider bekommen Sie oft nur wenig Verständnis im Umfeld.
Sie erleben unfassbar tolle Momente mit ihrem Kind. Aber diese besonderen Momente sind für Eltern von Kindern ohne Behinderung nicht
nachvollziehbar. Die Lebenswelt triftet immer mehr auseinander. Bedingt durch die Behinderung und die schwierigen sozialen Kontakte entsteht eine schwierige Eigendynamik. Die Familie benötigt
langfristig Begleitung, So lernen Eltern auch für sich selbst zu sorgen. Das Kind bekommt soziale Kontakte, erfährt Teilhabe. Diese Hilfe ist effektiver Kinderschutz.
Doch wenn all das zu einer Belastung wird, die Eltern nicht mehr können, kann es zu schlimmen Situationen kommen. Das gilt es zu verhindern.
Wird die Belastung zu groß, können oder wollen Angehörige nicht mehr, dann braucht es andere Wege.
Dann ist der Weg in eine Einrichtung sinnvoll.
Erfolgreiche Prävention ist ein Schlüssel für ein gelingendes Aufwachsen in der Familie - gerade für Familien mit Kindern mit Behinderung. ( siehe auch im Bereich Pflege)
Hierzu bekommen Familien, Kinder und Jugendliche leichter Hilfe. In Notsituationen können sie sich an uns wenden, wir helfen Ihnen weiter.
• Wir stehen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz
• Die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
• Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
• Mehr Prävention vor Ort
Schutzkonzepte sind ein wichtiger Präventionsbaustein zur Verhinderung von Gewalt und Stärkung der Handlungssicherheit in pädagogischen Einrichtungen und fachrechtlicher Standard. Zugleich
Wir wollen aktiv handeln.
Kinder wie Erwachsene mit Autismus aller Ausprägungen brauchen besonderen Schutz. Dafür stehen wir ein.
Aufklärung, Gespräche wie Achtsamkeit schützt insbesondere Kinder. Wir versuchen die Familien in Ihrer Resilienz zu stärken und Kindern wie Jugendlichen mehr Selbstbewusstsein zu vermitteln. Gemeinsam mit Pädagogen, Medizinern, Kliniken, Organisationen, wie der Jugendhilfe.
• Wir stärken das Selbstbewusstsein von Müttern, Vätern und Kindern
• Wir helfen, den Familienalltag zu entlasten und das Miteinander zu verbessern
• Wir zeigen Wege auf, um Konflikte zu bewältigen und zu lösen
• Wir bieten Raum zum Nachdenken und zum Austausch mit anderen Müttern und Vätern
• Wir eröffnen Ihnen Chancen, Freiräume für sich selbst zu schaffen und frische Kraft zu tanken
•Wir informieren über allgemeine Erziehungsthemen und klären auf, kämpfen für die Rechte. Betroffener.
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