Das Aktionsbündnis!


Tolle Neuigkeiten!


Nach 4 Jahren kontinuierlicher Bemühungen mit der Unterstützung vieler Beteiligter ist es nun kurz vor der Verabschiedung nun im Februar.

 

Mit der Hilfe zahlreicher Unterstützer*innen, vielen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten, Stellungnahmen und einem parlamentarischen Frühstück wurde bis zum Schluss der Gesetzesentwurf immer wieder präsent gemacht. Diese

kontinuierlichen Bemühungen gipfelten in der Verabschiedung des Gesetzes, welches bei allen Beteiligten fachliche und finanzielle Ressourcen einsparen wird. Die Unterstützung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Jürgen Dusel sei an dieser Stelle besonders erwähnt.

Ein so wichtiger Schritt zur bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen denn SIe benötigen schnelle Hilfe.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes stellt einen bedeutenden Schritt für die zeitnahe un bedarfsgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Hilfsmitteln dar. Durch die Anerkennung der Expertise von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung

(MZEB) wird der Prozess der Hilfsmittelbewilligung erheblich erleichtert und beschleunigt.

 

„Noch muss das Gesetz durch den Bundesrat, bevor es wirksam werden kann,“ erklärt Christiana Hennemann. „Es ist ein wichtiger Schritt in die bedarfsgerechte Versorgung behinderter junger Menschen und sichert deren Teilhabe und Zukunft. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis und den betroffenen Familien werden wir nun die Umsetzung des Gesetzes

aufmerksam verfolgen.

 

Wir sind unfassbar glücklich über diesen Schritt, denn der Kampf um ein Hilfsmittel für die betroffenen Familien war und ist bisher eine Zumutung die zu Lasten der Entwicklung der Menschen mit Behinderung geht.

 

Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V. Bedankt sich bei allen für das stetige Kämpfen und durchhalten.



Dem §33 SGB V wird folgender Absatz 5c hinzugefügt:

 

„Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in

regelmäßiger Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum, das nach §119 Absatz 1

ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit

geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das nach §119c Absatz 1

ermächtigt wurde, befindet, und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen

behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten 3 Wochen konkret

empfohlen worden ist.“ (Auszug aus der Gesetzesvorlage)

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Neues Gesetz zur beschleunigten Bewilligung von HIMI
Endlich! Wir stehen kurz vor der Umsetzung das HIMI die durch SPZ oder MZEB verordnet wurden, keine Genehmigung mehr benötigen.
beschleunigten-Versorgungsgenehmigung-be
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Wir, das Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung, fordern zur Sicherung eines selbstbestimmten und selbständigen Lebens aller Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten (§1 GG)

Transparenz im Prozess der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

Kommunikation und Abläufe zwischen Patienten, Verordnern, Leistungserbringern und Krankenkassen so zu verändern, dass kurzfristig und unbürokratisch zielgerichtete Entscheidungen getroffen werden können zur bedarfsgerechten Versorgung.

 

Prüfungen durch den MD einzusparen, wenn aus einem SPZ/ spezialisierter Klinik/ Einrichtung Hilfsmittel verordnet werden, da keine zusätzliche fachliche Kompetenz durch den MD zu erwarten ist.

Regionale Hilfsmittelversorgung mit Leistungserbringern vor Ort sicher zu stellen, da kostensparende Sonderverträge mit anderen Leistungserbringern ohne Rücksprache mit dem Verordner zu unbefriedigenden Versorgungen und ggfs. teuren Nachbesserungen führen.       
                                               

Nur wenn wir zusammenhalten werden wir ein inklusives Deutschland!

 

Nur so, werden wir den Menschen gerecht wie es das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt.

  Ob im  Aktionsbündnis, oder dem Kampf gegen das IPReG, für die Rechte der pflegenden Angehörigen, für ein gerechtes  Entlastungsbudget wir kämpfen gemeinsam Hand in Hand. 

 

Für ein selbstbestimmtes selbständiges Leben ALLER!