Gewaltschutz, Mißbrauch


Menschen mit Behinderungen, sind noch immer nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Gewalt durch Institution, Mitarbeiter oder die Peergroup. Viel zu oft sind Einrichtungen geschlossen, in denen Menschen versorgt und betreut werden, ohne am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Niemand kommt rein und niemand kommt raus. Da wird alles intern bestimmt, geregelt und beschlossen. Wagt es jemand, sich zu beschweren, wird er bestraft. Mindestens mit Verachtung. Die Bewohner bekommen dann zu spüren, wer sie leiden kann und wer nicht. Alles bleibt hinter den Mauern verborgen. So läuft das seit vielen Jahren. Betreuer, Assistenzen, Pfleger, die es wagen, laut zu sagen, dass eine Person schlecht behandelt wird, werden ignoriert und wer keine Ruhe gibt, wird gefeuert. 

  

Behinderte Menschen haben das Recht, selbstbestimmt leben zu können und sicher vor ungleichen Machtverhältnissen zu sein.

  

Wird eine Gewalterfahrung offiziell bemerkt, erkannt oder bestätigt, geht es darum, den Betroffenen zur Seite zu stehen. Alle haben dem Opfer zu helfen. 

Eher ist es der Fall, dass der Täter nicht verlegt oder gekündigt wird, sondern weiterhin in der Einrichtung arbeitet. Damit wird hingenommen und gleichzeitig ignoriert, dass das Opfer nachhaltig getriggert wird! Immer wieder sind Gewalterfahrungen bekannt, sogar verschriftlicht, die nicht behandelt, nicht berücksichtigt werden.

Das Schlimmste ist, das oft gar nichts passiert. Folgt keine Konsequenz, sagt das dem Täter: „es passiert mir nichts“. Für die Opfer heißt es: „Du bist nichts wert“, „mit dir kann man alles machen“.  

Geht es um die Peergroup, ist es freilich anders zu betrachten. Hier muss man sich die Frage stellen, welchen Anteil man hat. So z.B. sexuelle Übergriffe innerhalb der Peergroup. Immer noch gibt es Einrichtungen, wo es nie um Sexualbegleitung geht, um nur ein Beispiel zu nennen.

Es muss die Frage gestellt werden, warum vielfach, gerade Menschen mit hohem Hilfebedarf, deren Verhalten als herausfordernd bezeichnet wird, darauf verwiesen werden, auf engem Raum, mit Personen zusammen leben müssen, die sie sich nicht selbst ausgesucht haben.Anstatt hier im häuslichen Umfeld zu unterstützen oder ein neues Konzept zu entwickeln,lässt man es eben laufen. 

  

Unter solch herausfordernden Lebensbedingungen sind Stress, Unruhe und (Auto-) Aggression, vorprogrammiert. Die Betroffenen sind es, die dann in die Psychiatrie verlegt werden.  Würde man hier darauf eingehen, würde allein schon deshalb eine Verbesserung eintreten.

Stattdessen wird immer wieder gefordert und beschlossen, das Person X nun in einer, nicht frei gewählten, Einrichtung leben muss! 

 

Wir haben die Pflicht, Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe und mit Respekt zu begegnen, ihre Selbstbestimmung zu achten und sie an allen sie berührenden Angelegenheiten, zu beteiligen. Konkret verpflichtet die UN Behindertenrechtskonvention Deutschland sogar dazu, Menschen mit Behinderungen „vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung, vor Eingriffen in ihre persönliche Freiheit und ihre körperliche und seelische Unversehrtheit zu schützen“ (Artikel 14, 16 und 17 UN-BRK).  

Gewalt gegen behinderte Menschen ist grund- und menschenrechtlich verboten und nicht zu tolerieren. 

 

So lange die Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe sich nicht öffnen, nicht bereit dazu sind offen zu kommunizieren und jederzeit Zugang zu ermöglichen, so lange wird Gewalt in jeglicher Form weiterlaufen können. Sie wird weiter gedeckelt und Menschen die sich wehren, werden als Lügner, als Kranke und als Spinner abgestempelt. 

Dass es nicht nur Gewalt ist, wenn man zuschlägt, sondern vielfältige Formen von Gewalt bestehen, die massive Veränderung brauchen, ist klar.

Menschen mit Behinderungen brauchen in erster Linie Empathie! Aber auch Fachkräfte, die aufstehen, Fachkräfte, die etwas ändern. 

Kräfte, die den Mund aufmachen!  

Wir erwarten auf den Leitungsebenen, dass bei geringstem Verdacht, umgehend gehandelt wird. 

Solche Menschen dürfen nicht mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Da gibt es keinen Grund, der rechtfertigt, diese Person, weiter zu beschäftigen.   

Als Gesellschaft sollten wir alle dafür sorgen, dass Angehörige selbst betreuen können. Es steht außer Frage, das zu Hause der beste Platz ist. Es braucht aber unkomplizierte Entlastung. 

Eines der größten Probleme ist, das einem von klein auf nicht geglaubt wird. Betroffene erleben das nichts passiert. Immer wieder wird ihnen sogar die Schuld zugewiesen!  

Einrichtungen haben ein Gewaltschutz-Konzept zu erstellen bzw. zu leben. Davon ist abernichts zu sehen.  

Es müssen für alle Beteiligten, Wege der Entlastung gefunden werden. 

  

 All jenen Menschen, die seit Jahren unter diesen Bedingungen arbeiten und zwischenzeitlich überlegen, den Beruf zu wechseln, weil sie es nicht mehr ertragen, bleiben Sie bitte. Sie werden so dringend gebraucht! 

  

„Ihr seid die Hoffnung der Menschen mit Behinderung.“

An alle Verantwortlichen: 

  

Pflege und Betreuung müssen völlig neu gedacht werden. Es gibt Konzepte, die sehr gut sind!Schauen Sie sich bitte, in den nordischen Ländern um. Sorgen Sie dafür, dass sich die Einstellung ändert, dass jeder einzelne Bewohner, jede Person, die betreut wird, gleich welchen Alters, als Gast betrachtet wird

 

Versagen, Therapie, Umgang, Eingliederungshilfe

 

Da sucht man Monate, teils Jahre, nach einem Therapeuten und dann kommen die Krankenkassen und lehnen die Therapie wegen einer vermeintlich behinderungsbedingten,fehlenden Aussicht, auf therapeutischen Erfolg, ab. Ungeachtet der Frage, ob und wie sie sich mitteilen können, erhalten Menschen mit Lernschwierigkeiten daher zumeist selbst dann keine therapeutische Unterstützung, wenn sie erst kürzlich Gewalterfahrungen machten oder mit massiven Folgestörungen lang zurückliegender Traumata zu kämpfen haben. 

     

Daher ist es so wichtig, kritisch zu hinterfragen, inwiefern die bestehenden strukturellen Bedingungen, die Gewalt befördern könnten.

  

Systemisches Versagen liegt vor, wenn entsprechende Reaktionen nicht als Aufbegehren der Bewohner*innen gegen die Zumutungen, sondern als beeinträchtigungsbedingte Verhaltensstörungen verstanden werden, die dann oft medikamentös behandelt oder mit freiheitsentziehenden Maßnahmen unterbunden werden sollen. Rechtlich betrachtet dürfen Menschen mit Behinderungen – und mögen sie 24 Stunden am Tag auf Assistenz angewiesen sein – nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben, sondern müssen gleichberechtigt mit anderen, die Möglichkeit erhalten, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben (Art. 19 UN-BRK) möchten – ein wichtiger Schritt zur Prävention von Gewalt. 

Das wird konsequent ignoriert. Ganz gleich wie, es wird weder 24 Std. Assistenz bewilligt, Familien werden über Jahre so klein gehalten, was Assistenzstunden betrifft, bis sie zusammen brechen und ihren Angehörigen notgedrungen in eine Einrichtung geben.  

   

Die UN-BRK verlangt darüber hinaus die Überwachung der Einrichtungen und Dienste durch unabhängige Aufsichtsbehörden. Menschen mit Behinderungen müssen einen gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zu externen Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen erhalten. Darüber hinaus müssen die bestehenden allgemeinen Hilfesysteme für Gewaltbetroffene und Täter*innenprogramme erweitert und barrierefrei, sowie inklusiv, ausgestaltet und für die Ägypter—Einrichtungen und Dienste vom Gesetzgeber, klare Handlungsvorgaben formuliert werden. 

  

In Deutschland wurde bisher immer noch keine Stelle offiziell als unabhängiges, menschenrechtliches Überwachungsorgan nach Artikel 16 Absatz 3 UN-BRK benannt, was überaus dringend ist.  

  

Wir brauchen unabhängige Aufsichts- und Beschwerdemechanismen!


Wenn ihr euch von Mobbing, Diskriminierung bedroht fühlt, Angst habt, ruft uns an. Wir werden alles dran setzen euch zu helfen.

Wenn ihr euch von Mobbing, Diskriminierung bedroht fühlt, Angst habt vor bestimmten Menschen oder auch mehreren Menschen, Gruppen ruft uns an. Wir werden alles dran setzen euch zu helfen.