BTHG


Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden


Ziel des BTHG ist es, die Möglichkeiten, einer den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu stärken und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. 

  

Im Einzelnen werden mit der Neufassung des SGB IX die folgenden Inhalte umgesetzt: 

  

Im SGB IX, Teil 1  

 

werden die allgemeinen, für alle Rehabilitationsträger geltenden Grundsätze normiert, während die jeweiligen Leistungsgesetze spezifische Ergänzungen regeln. Die Regelungen zur Zuständigkeit, zur Bedarfsermittlung, zum Teilhabeplanverfahren und zu den Erstattungsverfahren der Rehabilitationsträger untereinander werden geschärft und für alle Rehabilitationsträger verbindlich ausgestaltet. Zudem wird eine ergänzende - von den Leistungserbringern und Leistungsträgern unabhängige - Teilhabeberatung etabliert. Die Leistungskataloge zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur sozialen Teilhabe, werden präzisiert und erweitert. 

  

Das SGB IX, Teil 2  

 

regelt das Recht der Eingliederungshilfe. Die Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderung, orientiert sich ab dem Jahr 2020 nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive, ausschließlich am notwendigen individuellen Bedarf. Dieser wird gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen ermittelt und festgelegt. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich nun auf die reinen Fachleistungen. Im Zusammenhang damit, erfolgte die Trennung der bislang in stationären Einrichtungen erbrachten sogenannten „Komplexleistung“ von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und Lebensunterhaltsleistungen. 

Unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts, kann nun grundsätzlich jeder Mensch mit Behinderung entsprechend seinen individuellen Bedarfen wohnen und sein Leben gestalten. 

Für minderjährige Menschen mit Behinderungen und bestimmte junge volljährige Menschen mit Behinderungen, wird durch Sonderregelungen, das bis zum 31. Dezember 2019 geltende Recht weitergeführt. Die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt findet hier keine Anwendung 

Die Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und die Heranziehung von Vermögen in der Eingliederungshilfe wurden stufenweise verbessert. Eltern müssen für ihre volljährigenKinder mit Behinderungen keinen Beitrag mehr zahlen. 

Für die Träger der Eingliederungshilfe wurde neben dem Teilhabeplanverfahren ein verbindliches Gesamtplanverfahren eingeführt. Erbrachte Leistungen werden zudem einem Prüfungsrecht des Leistungsträgers und einer Wirkungskontrolle unterzogen. 

  

Das SGB IX, Teil 3  

 

regelt die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts. Die inhaltlichen Änderungen umfassen im Wesentlichen die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen, die Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen, die Regelungen zur Benutzung von Behindertenparkplätzen sowie die Schaffung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis. 

  

Zitat: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

  

  

Nichts über uns, ohne uns

  

Der im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Grundsatz, war für das BMAS von Anfang an richtungsweisend. Bereits bei der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden die betroffenen Menschen und ihre Verbände bei den Reformüberlegungen einbezogen. 

Im Laufe des darauffolgenden Gesetzgebungsverfahrens, zog sich der Beteiligungsprozess fort. Sie wurden auf unterschiedliche Weise, im gesamten Verfahren zum BTHG beteiligt. Auch nach Inkrafttreten des BTHG, hält das BMAS weiterhin an diesem Grundsatz fest und stellt mit einem breiten Beteiligungskonzept sicher, dass die betroffenen Menschen und ihre Verbände, an dem nun stattfindenden Umsetzungsprozess des BTHG, umfassend beteiligt werden. 

Wir machen uns stark an verschiedenen Stellen, damit die Beteiligung von Menschen mit Autismus nicht untergeht. 

 

 

Jetzt, wo das BTHG ab 2023 endlich umgesetzt wird,  sollte man meinen, die Bedarfe werden genauer ermittelt.  

 Da wir oft Vermittler sind, kennen wir alle Seiten. 

1. Menschen, die in Einrichtungen leben und uns ihre Meinung mitteilen, was ihnen gefällt, wo sie gerne Veränderung hätten und auch die Dinge, wo sie sich gedrängt, teils sogar gezwungen fühlen. Selbstbestimmt Leben ist noch ein weiter Weg. 

2. Das Personal in Einrichtungen teilt uns mit: 

 Täglich braucht es viel Zeit und Motivation, autistische Bewohner fertig zu machen, die man nicht hat. Selten wird individuell und frei entschieden, so dass ein Bewohner z.B. sagen kann: „Ich möchte nicht in die Werkstatt/Tafö.“ Gerade autistische Menschen haben hier große Schwierigkeiten und finden wenig Beachtung ihrer Bedürfnisse.  

Wir kennen tolle Einrichtungen, Mitarbeiter, die alles geben.

Oft aber sind ihnen die Hände gebunden oder sie haben schon mehrfach etwas gesagt, ohne dass sich etwas für die Bewohner verändert hat . 

Wir kennen aber auch die Seite der Leitungsebene, verstehen auch deren Druck.   

Würde man individueller vorgehen, würde es auch weniger herausforderndes Verhalten geben. Inklusion heißt, ein Mitspracherecht einzuräumen. 

Selbstverständlich ist das nur ein Beispiel, es kann genauso anders herum sein. Aber es sollte doch endlich in Richtung  Selbstbestimmung, eigene Entscheidungen gehen. Wir wollen ein Miteinander.  

Sehr gerne unterstützen wir Betroffene wie Einrichtungen, die Bedarfe ermitteln. Denn eines ist klar: Wenn Entscheidungen fallen, die dem Bewohner nicht entsprechen, dann wird es oft schwierig im Umgang!  

Melden sie sich nicht erst, wenn die Situation völlig verfahren ist!  

  

3. Im ambulanten Bereich (ob Kinder oder Erwachsene) scheint es ebenso, als würde das BTHG nicht ankommen.  

Das Persönliche Budget ist immer noch wenig verbreitet. Viele Menschen haben kaum Unterstützung bei der Beantragung. Es wird abgelehnt, weil man die Bedarfe autistischer Menschen nicht sieht. Hier braucht es Erleichterungen in der Antragstellung. Einfache,Autisten-gerechte Bögen, welche die Bedarfe autistischer Menschen aufzeigen. Diese müssen ernst genommen werden. Dass im Vorfeld schon mal etwas ausgefüllt werden könnte, wäre sinnvoll für alle.  

Teilhabe ist etwas, das allen behinderten Menschen zusteht! Bedenken Sie bitte auch immer: aus Ihrer Sicht kann etwas belanglos erscheinen - aus autistischer Sicht, kann es schwerwiegend sein. Sie können nicht wissen, ob die Person mit einem Satz oder Wort etwas so schlimmes verbindet, das sie nicht mehr weiter kann. Bitte gehen Sie sensibel damit um, wenn Sie spüren, da ist etwas, auch wenn es für Sie nicht greifbar ist. . 

 


Wir stehen bereit, rufen Sie an:  07247/9690850


Das Bundesteilhabegesetz


Das BTHG verpflichtet die Träger von Reha-Maßnahmen (wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung), frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und gezielt Prävention noch vor Eintritt der Rehabilitation zu ermöglichen.


Teilhabe was ist das ?


1. Menschen, die in Einrichtungen leben und uns ihre Meinung mitteilen, was ihnen gefällt, wo sie gerne Veränderung hätten und auch die Dinge, wo sie sich gedrängt, teils sogar gezwungen fühlen. Selbstbestimmt Leben ist noch ein weiter Weg. 

 

2. Das Personal in Einrichtungen teilt uns mit: 

 Täglich braucht es viel Zeit und Motivation, autistische Bewohner fertig zu machen, die man nicht hat. Selten wird individuell und frei entschieden, so dass ein Bewohner z.B. sagen kann: „Ich möchte nicht in die Werkstatt/Tafö.“ 

 

Gerade autistische Menschen haben hier große Schwierigkeiten und ihrer Bedürfnisse finden keine Beachtung..  

 

Oft sind Mitarbeitern die Hände gebunden oder sie haben schon mehrfach etwas gesagt, ohne dass sich etwas für Bewohner verändert hat . 

Würde man individueller vorgehen, würde es auch weniger herausforderndes Verhalten geben. Inklusion heißt, ein Mitspracherecht einzuräumen und das heißt nicht unbedingt ein Gespräch mit der betroffenen Person und schon gar nicht auf welche Weise die Person sich mitteilt.

Selbstbestimmung, eigene Entscheidungen treffen noch immer ein frommer Wunsch. 

Sehr gerne unterstützen wir Betroffene wie Einrichtungen, die Bedarfe ermitteln. Denn eines ist klar: Wenn Entscheidungen fallen, die dem Bewohner nicht entsprechen, dann wird es oft schwierig im Umgang!  

Melden sie sich nicht erst, wenn die Situation völlig verfahren ist!  

 

Im ambulanten Bereich (ob Kinder oder Erwachsene) scheint es ebenso, als würde das BTHG nicht ankommen.  

Das Persönliche Budget ist immer noch wenig verbreitet. Viele Menschen haben kaum Unterstützung bei der Beantragung. Es wird abgelehnt, weil man die Bedarfe autistischer Menschen nicht sieht. Hier braucht es Erleichterungen in der Antragstellung. Einfache,Autisten-gerechte Bögen, welche die Bedarfe autistischer Menschen aufzeigen.Es gibt Menschen wie uns, die gerne hilfreich zur Seite stehen würden, wenn man es denn wollte!

 

Ob etwas aus Sicht von Personal oder Bedarfsermittlern belanglos erscheint, spielt keine Rolle - aus autistischer Sicht, kann es schwerwiegend sein. Sie können nicht wissen, ob die Person mit einem Satz oder Wort etwas so schlimmes verbindet, das sie nicht mehr weiter kann. Bitte gehen Sie sensibel damit um, wenn Sie spüren, da ist etwas, auch wenn es für Sie nicht greifbar ist. . 

 

Bedarfe ermitteln kann schwierig sein insbesondere im Bereich Autismus.

 

Immer wieder werden Bedarfe nicht beachtet. Man geht von irgend etwas aus weil ein Betroffener sich nicht mitteilen kann zumindest auf das was man als üblich versteht! Würde man genau hinschauen würde man erkennen der eine kann nicht sprechen, da spricht die Mutter, der nächste schreibt seine Bedürfnisse auf. Oder oder oder….

Immer wieder wird gefordert das die betroffene Person sich beteiligen muss!

 

Wir möchten deutlich darauf hinweisen, dass Beteiligung freiwillig ist – es gibt also keine Beteiligungspflicht. Trotzdem müssen alle Möglichkeiten zur Beteiligung immer gegeben sein, damit es Kindern wie Erwachsenen möglich ist, von ihrem Recht auf Teilhabe Gebrauch zu machen.

 


Alles was wir tun, jedes Projekt, jede Förderung, Beratung etc. verstehen wir als LAAMKA Team als direkten Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), wonach gesellschaftliche Barrieren durch geeignete Maßnahmen abzubauen sind, um die volle und wirksame Teilhabe auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu ermöglichen. Der Einsatz neuer Technologien bietet zb. große vielfältige Chancen für den Abbau gesellschaftlicher Barrieren im Hinblick auf eine digitalisierte Gesellschaft. Der Einsatz neuer Technologien bietet zb. große vielfältige Chancen für den Abbau gesellschaftlicher Barrieren im Hinblick auf eine digitalisierte Gesellschaft. 


Mütter, sie pflegen ihr Kind ein Leben lang. Sie müssen für alles kämpfen. Das ist nicht fair !


Mütter - Sie pflegen ihr Kind ein Leben lang. Sie müssen für alles kämpfen. Das ist nicht fair !

 

Mütter sind es, die sich um das Kind kümmern. Nicht nur die ersten Jahre. Nein, ein Leben lang! In 80 % der Fälle verlässt der Kindsvater die Familie, lässt die Mutter im Stich, mit allen Konsequenzen. Die Mütter opfern sich auf, stellen ihr eigenes Leben in den Hintergrund. Sie hegen und pflegen das behinderte Kind - 24 Stunden pro Tag, an 7 Tagen in der Woche - über viele Jahre, ja Jahrzehnte hinweg.

Urlaub, Freizeit, eigene Interessen - kennen diese Mütter nicht. 

Die Mütter leben auf minimalsten Niveau. 

Die Familie besteht aus: Mutter und Kind. Sie leben über Jahrzehnte am untersten Existenzminimum. 

Diese Frauen beschweren sich nicht - sie tun ihre Pflicht zum Wohl des Kindes! Tag aus, Tag ein. Jahr für Jahr - bis zum traurigen Ende! 

Ein Leben voller Entbehrungen - immer nur auf die Bedarfe des Kindes ausgerichtet - ein sehr intensives Zusammenleben - in sich glücklich. 

  

Klar, die Mütter könnten ihre Kinder in ein Heim "abschieben"! 

    

Doch welche liebende Mutter macht das ? 

Wer Heime kennt, versteht die Mütter, das Sie ihr Kind zu Hause pflegen. Erhalten sie Verständnis? Nein! Sie müssen Jahr um Jahr kämpfen, um wenigstens ein Minimum an Leistungen zu erhalten. 

Geht man von ca. 8.000 Euro pro Monat für einen Einrichtungsplatz aus, nimmt vorsichtig 30 Jahren als Zeitraum an, dann spart jede pflegende Mutter, dem Staat 3-4 Millionen Euro!

3-4 Millionen Euro Ersparnis für einen Einrichtungsplatz.

Diese Mütter erbringen Leistung und werden in den sozialen Abgrund geschickt. Anstatt das man jene Mütter unbürokratisch unterstützt, kämpft man gegen sie an. Man unterstellt ihnen, sie würden sich an ihr Kind klammern. Sie würden eine Verselbständigung nicht zulassen. 

Selbst wenn eine Mutter dauerhaft eine 24 Std. Pflege über das PB erreicht, kostet diese Pflege nicht mehr wie ein Heimplatz.   

  

All das, was Mütter leisten, findet keinerlei Anerkennung. Warum ???

Genau das ist es, das sich ganz dringend ändern muss. 

Die Sicht auf Behinderung in unserer Gesellschaft braucht Verständnis! Aber auch unbürokratische Hilfe. Denn keine Mutter, kein Elternteil, beantragt eine Hilfeleistung zum Spaß. 

Wir rufen alle Behörden wie auch die Politik auf, etwas zu ändern. 

 


Werden sie Vorbild Kommune !


Um die Teilhabeeinschränkungen für Menschen mit Autismus zu ermitteln, braucht es vor allem Erfahrungen mit Menschen im Autismus-Spektrum, um ein echtes Gefühl dafür zu bekommen. Es darf keine Rolle spielen, ob ein Betroffener gelähmt ist, oder autistisch - beide haben das Recht auf Nachteilsausgleiche - immer, überall. Vom Kleinkind bis zum Rentner. Beide haben einen Schwerbehindertenausweis. Vielleicht ist der Ausweis der autistischen Person sogar umfangreicher…. Trotzdem erleben autistische Menschen immer wieder, dass ihre Behinderung keine angemessene Beachtung erfährt. Betroffene und Angehörige können sich jederzeit bei uns melden. Wir unterstützen Stie bei allen Anträgen. Sie sind aus einem Stadt/Landkreis? Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung! Wir leben teils Jahrzehnte mit Autismus.  


Bedarfsermittlung Baden-Württemberg


Kinder und Jugendliche


Bedarfsermittlung Baden-Württemberg


Erwachsene




Das Persönliche Budget für Baden-Würtemberg



ICF



Sthephanie Meer-Walter hat ICF basiert einen Zusatzbogen entwickelt!


ICF basierter Fragebogen Autismus Zusatz


Beispiel einer Auswertung Autismus Bogen


Auswertung Fragebogen


Zentraler Paragraf des Persönlichen Budgets (früher § 17 SGB IX, die Budgetverordnung wurde mit dem BTHG gestrichen. Im Paragraph 78  im Absatz 2 Nummer 1 steht die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Kosten der Begleitperson (Bis Ende 2019 § 22 der Eingliederungshilfeverordnung)-

Im Paragraph 104 Absatz 2 ist zunächst die Zumutbarkeit einer von den Wünschen des Leistungsberechtigten abweichenden Leistung zu prüfen. Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände einschließlich der gewünschten Wohnform angemessen zu berücksichtigen.

Kommt danach ein Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen in Betracht, ist dieser Wohnform der Vorzug zu geben, wenn dies von der leistungsberechtigten Person gewünscht wird.


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