Der SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS


Für mehr Infos und oder eine Begleitung bitten wir um Kontaktaufnahme


Wir werden hier in erster Linie die wichtigsten Infos nennen. Die Entscheidung, ob für oder gegen einen SBA, muss jeder für sich treffen. Wir raten dazu, weil er bei vielen Hilfen als Nachweis dient. Wer es auf dem 1. Arbeitsmarkt schafft als Erwachsener, bekommt dadurch Unterstützung wie Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben.  

Ein Beispiel ist das Kindergeld. Menschen mit einer Behinderung hier Autismus, die älter als 18 Jahre sind, haben unter Umständen einen lebenslangen Anspruch. Der SBA ist dabei sehr wichtig. 

Weitere Nachteilsausgleiche siehe unten.  

Bei Autismus handelt es sich um eine Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch. Auf dieser Grundlage können autistische Menschen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Schwerbehindert ist man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%. 

Abhängig von der Ausprägung der Behinderung, werden für Autisten erfahrungsgemäß Schwerbehindertenausweise von 50% -100% ausgestellt, häufig in Verbindung mit den Merkmalen H für Hilflos und B für die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung, G für Gehbehinderung. 

  

Die Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB), Merkzeichen und (steuerrechtliche) Nachteilsausgleiche für Menschen im Autismus-Spektrum werden in der ICD 10-GM Version 2022 benannt unter : 

  

F 84.0 Frühkindlicher Autismus 

F 84.1 Atypischer Autismus 

F 84.5 Asperger-Syndrom 

  

Die ICD 10, ist die derzeit in Deutschland noch gültige Version. 

Die Neufassung der ICD-11 (von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegeben) traten am 1.1.2022 in Kraft. Es gibt aber keinen konkreten Zeitpunkt, wann die Einführung der ICD-11 in Deutschland kommt. 

So lange zählt in Deutschland die ICD10.


Wie wird es beurteilt ob und wenn ja in welchem Umfang hat man das Recht auf einen SBA ?


Schwerbehinderung wird bemessen nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Entwicklungsstörungen wie z. B. Autismus werden mit einem Grad der Behinderung von 20 – 100 % bemessen. Die Messlatte sind in diesem Fall die Anpassungsstörungen ( wann eine neue Abänderung kommt bedingt durch die ICD11/ BTHG ist offen): 

  

ohne sozialen Anpassungsstörungen: 10 – 20 

bei leichten sozialen Anpassungsstörungen: 30 – 40 

bei mittleren sozialen Anpassungsstörungen: 50 – 70 

bei schweren sozialen Anpassungsstörungen: 80 – 100 

  

Kriterium ist die Integration in verschiedene Lebensbereiche (z. B. Regelschule, Arbeitsmarkt, öffentliches Leben). Belegen lässt sich das anhand vom Vorsorgeuntersuchungsheft, Berichten von Kinder- und Jugendpsychiatern, Kliniken, SPZ etc. 

Häufig liegen auch die Voraussetzungen für gesundheitliche Nachteilsausgleiche wie „G“ (erhebliche Gehbehinderung), „B“ (Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen) oder „H“ (Hilflos) vor. Seltener, aber nicht unmöglich ist „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert, hierzu zählen auch Störungen der Orientierungsfähigkeit). 

  

Einige Punkte sind z.B. : 

  

• mangelnde Gefahreneinsicht 

• keine bzw. mangelnde Wahrnehmung und Äußerung von eigenen Bedürfnissen (trinken, essen, schlafen, zur Toilette gehen …) 

• erhöhter Aufwand durch notwendige 1:1-Begleitung 

• mangelnde bis hin zu nichtvorhandenen Kommunikation mit Anderen 


Welche Nachteilsausgleiche gibt es ?


Im Wesentlichen können folgende Leistungen und Hilfen als Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden: 

 

• Steuerlicher Nachteilsausgleich für sich selbst oder die Eltern wie Pauschalbeträge und Abzugsmöglichkeiten, zur Verminderung der Steuerbelastung  

  

• KFZ-Steuerbefreiung: Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent ist das (Merkzeichen G)  

 Das Fahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen werden. 

  

• Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 100 Prozent: (Merkzeichen H) , auch hier muss das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen werden.  

 

SBA mit mindestens 50% und dem Merkzeichen aG, blind Merkzeichen Bl, und/oder hilflos Merkzeichen H. 

Das Fahrzeug ist auf die behinderte Person zugelassen. 

  

Die Vergünstigungen können, unter den genannten Voraussetzungen, auch von minderjährigen Kindern in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss das Fahrzeug auf den Namen des behinderten Kindes zugelassen werden und darf von den Eltern nur für Fahrten benutzt werden, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Kindes stehen. 

  

• Es gibt Rabatte von 15%-30% bei einem Neuwagenkauf 

  

• Die Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, gibt es mit dem Merkzeichen H. Das Merkzeichen B ist für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, d.h. die Begleitperson benötigt kein Ticket 

  

• Unentgeltliche Beförderung bei der Deutsche Bahn AG umfasst: 

 Fahrten D-Zügen, IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse. 

Mit Merkzeichens B unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, d.h. die Begleitperson eines Autisten benötigt kein Ticket

 

• Nachteilsausgleich im Flugverkehr 

 

Eine kostenlose Beförderung von Begleitpersonen im Flugverkehr ist nicht gesetzlich gesichert. Dennoch gestehen einige Fluggesellschaften eine kostenlose Mitreise der Begleitperson, nach ihren Konditionen, zu. Da der Flugmarkt immer härter umkämpft ist, gibt es das kaum noch. Nachfragen ist aber immer gut (bei Flügen gibt es noch weitere interessante Hilfestellungen, die wir gerne weiter geben).   


Zur Kenntnis : aus unseren Verständnis heraus muss hier eine neue Verordnung erstellt werden ab dem Jahr 2023 bisher kennen wir aber noch keine neue.



Ganz wichtig ist uns immer wieder darauf hinzuweisen das wir keine Rechtsberatung anbieten. 
Wir sind keine Rechtsanwälte.

Sowohl auf dieser Homepage wie in unseren Gesprächen bekommen Sie nur allgemeine Hinweise, die keine Rechtsberatung ersetzen.
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsauskunft geben.


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