Sexueller Mißbrauch behinderter Kinder


Kinder mit einer Behinderung sind mindesten 2-3 mal häufiger gefährdet, Opfer von sexuellem Missbrauch zu werden, als ihre Altersgenossen. Die Anfälligkeit zum Missbrauch, steigt erheblich, bei Kindern mit Mehrfachbehinderungen - allen voran bei Kommunikationsstörungen. Es ist auch wahrscheinlicher, dass der Missbrauch chronisch und andauernd ist.



 Kinder mit Behinderungen stehen bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte vor erheblichen Hindernissen. Sie sind häufiger von der Gesellschaft ausgegrenzt und leben teilweise getrennt von ihren Familien, in Heimen oder anderen Einrichtungen. Behinderten Kindern wird immer noch der Zugang zur Grundversorgung im Gesundheitswesen und bei der Bildung verweigert und sie sind Stigmatisierungen und Diskriminierungen sowie sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt ausgesetzt. 

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), führte eine Untersuchung zum Thema Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen durch, die den Umfang, die Formen und Ursachen und auch die Rahmenbedingungen, die diese Gewalt möglich machen, erläutert. Diese Zusammenfassung, gibt die wichtigsten Untersuchungsergebnisse aus dem Bericht zur Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen und zur Gesetzgebung, Maßnahmen und Programmen in der EU (Violence against children with disabilities: legislation, policies and programmes in the EU, siehe auch „Weitere Informationen“), wieder. 

Bei Mädchen und Jungen mit Behinderungen können Täter (Täterinnen), die von ihnen verübte sexuelle Ausbeutung, leicht als Pflege tarnen. Auch sind einige Opfer, aufgrund ihrer Behinderung in ihren sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten, so stark eingeschränkt, dass sie die erlittenen Gewalterfahrungen, nicht artikulieren können (z.B. Mädchen und Jungen mit Sprachbehinderungen und geistiger Behinderung). 

Nicht nur von Gerichten, sondern auch von Müttern, Vätern und vielen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, Menschen mit Behinderungen betreuen, wird das Folgeverhalten sexueller Gewalterfahrungen, oftmals nicht als solches erkannt und/oder sogar falsch interpretiert. So wird unter anderem, das sexualisierte Verhalten von Opfern sexueller Ausbeutung, meist als behinderungstypische Verhaltensweise (ausgeprägte Aufnahme von Körperkontakt) eingeordnet und/oder fälschlicherweise als Ausdruck einer aktiven Beteiligung des Opfers, bewertet. 

 

Was können wir tun ?

 

VERSTEHE DIE ANZEICHEN 

  

Reaktionen auf Traumata, sowie körperliche und verhaltensbezogene Anzeichen von Missbrauch, sind bei Kindern mit und ohne Behinderung gleich. Für einige Kinder mit Behinderungen kann es jedoch schwieriger sein, Veränderungen, die mit Missbrauchzusammenhängen, in Verbindung zu bringen.  

  

ENTWICKLUNGSGEMÄSSE SEXUELLE ENTWICKLUNG VERMITTELN. 

  

Eltern befürchten vielleicht, dass, wenn sie über Sex sprechen, ihre Kinder zu sexuellen Experimenten ermutigt werden. Kinder mit Behinderungen, die Eltern haben, die sich auf kontinuierliche Gespräche, über eine gesunde sexuelle Entwicklung einlassen, sind jedoch besser darauf vorbereitet, sich vor Missbrauch zu schützen

Bei Kindern mit erheblichen Kommunikationsstörungen, so z.B. Autismus kann dies durch den Einsatz von alternativen Kommunikationsmethoden geschehen. Auch hier ist der Einsatz von UK notwendig. 

  

NIMM NICHT AN, DASS JEDES VERHALTEN MIT DER BEHINDERUNG ZUSAMMENHÄNGT. 

  

Verhalten ist eine Form der Kommunikation und die problematischen Verhaltensweisen eines Kindes können auf sexuellen Missbrauch zurückzuführen sein. Insbesondere, da wir sehr viel mit problematischem Verhalten zu tun haben, müssen wir besonders gut darauf achten. 

  

SOLLTE ES ZU SEXUELLEM MISSBRAUCH KOMMEN, MELDE ES UND HOLE DIR HILFE. 

  

Tatsache ist, dass sich Kinder mit Behinderungen seltener von traumatischem Stress erholen, als ihre Altersgenossen ohne Behinderungen. Interventionen, wie die traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie, EMDR, Spieltherapie und interaktive Eltern-Kind-Therapie,werden erfolgreich eingesetzt, um Kindern mit einer Reihe von Behinderungen zu helfen. 

  

 

Empowerment gegen Unwissenheit

 

Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V. - Das LAAMKA Team möchte ein bundesweites Projekt zur nachhaltigen Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt installieren. Es richtet sich dabei sowohl an Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene mit körperlichen, geistigen und Mehrfachbehinderungen mit Autismus, als auch an (teil-) stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen Mädchen und Jungen leben und begleitet werden.

 

Mädchen und Jungen haben das Recht, auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen. 

Niemand darf die persönlichen Grenzen, mit Worten, Blicken, Fotos und Berührungen, off- oder online, verletzen! 

Die persönlichen Grenzen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden im Alltag jedoch oft nicht genügend beachtet. In vielen Fällen kennen Mädchen und Jungen die Belästiger. Manchmal sind es Trainer, Chefs, Lehrerinnen, Nachbarn oder Verwandte. Häufig sind es Jugendliche, die die persönlichen Grenzen der Kinder überschreiten. Die Belästigungen finden meist an ganz normalen Orten statt: in der Schule, im Jugendzentrum, auf der Straße, im Bus, am Arbeitsplatz, in der Disco, bei Freunden oder im Netz. 

Oft ist es schwer, sich alleine gegen sexuelle Belästigung, Cyber-Mobbing oder andere Formen der Gewalt zu wehren. Betroffene Mädchen und Jungen können jederzeit bei uns anrufen.  

 

 

Wenn ein Kind sich Ihnen anvertraut….

 

• Reagieren Sie ruhig und überlegt! 

• Allzu heftige Reaktionen belasten betroffene Kinder und lassen sie meist erneut verstummen. 

• Machen Sie keine Vorwürfe, auch wenn das Mädchen/der Junge sich Ihnen erst sehr spät anvertraut hat. 

• Loben Sie das Kind dafür, dass sie/er den Mut hat, sich anderen anzuvertrauen und sich Hilfe zu holen. 

• Stellen Sie in einem ruhigen Tonfall offene Fragen über den Ablauf der Handlungen. (Zum Beispiel: Und was ist dann passiert? Was hat xy danach gemacht?) 

• Geben Sie dem Kind keine Details vor! 

• Akzeptieren Sie es, wenn das Mädchen/der Junge nicht (weiter-)sprechen will. 

• Überfordern Sie das Kind nicht mit bohrenden Fragen nach Einzelheiten. 

• Stellen Sie sachlich fest, dass die Handlungen nicht in Ordnung, blöd, gemein ... waren. 

• Stellen Sie die Aussagen des Kindes nicht in Frage – auch wenn diese unlogisch sind/scheinen. 

• Diskutieren Sie nicht darüber, ob das Mädchen/der Junge etwas falsch gemacht hat. Die Verantwortung für einen sexuellen Übergriff trägt niemals das Opfer! 

• Vermeiden Sie Forderungen nach drastischen Strafen für Täter/Täterinnen, sonst können sich betroffene Kinder und Jugendliche Ihnen meist nicht (weiter) anvertrauen! Die Mehrzahl der Opfer möchte sich nicht dafür verantwortlich fühlen, dass der Täter/die Täterin ins Gefängnis kommt oder der eigene Vater bestraft wird, wenn er zum Beispiel Selbstjustiz verübt und den Täter zusammenschlagen sollte.

• Schützen Sie das Opfer vor Kontakten mit dem Täter/der Täterin! 

• Trösten und pflegen Sie das betroffene Kind! 

• Versprechen Sie dem Opfer nichts, was Sie nicht halten können!