Unser Ziel: jedem behinderten Menschen ein passendes Angebot außerhalb von Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.


 Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz:  

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

  

(Artikel 3, Grundgesetz) 

Damit darf der Staat, Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln, als alle anderen Mitbürger unserer Gesellschaft. 


Was heißt Inklusion überhaupt?

 

• Impairment (Schädigung): Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers.

 

• Disability (Beeinträchtigung): Funktionsbeeinträchtigungen oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen.

 

• Handicap (Behinderung): Nachteile für eine Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung 

 

Der Begriff der „Behinderung“ vereint somit als Oberbegriff verschiedene Arten von Beeinträchtigungen, Aktivitäts- sowie Teilnahmebeschränkungen laut WHO 2016b. 

 

• Gesundheitsförderung inkl. Prävention

• 

Die WHO 2001 verabschiedete die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) (WHO, 2005a) 

Darin wird Behinderung verstanden als Oberbegriff für sich wechselseitig beeinflussende Schädigungen und Beeinträchtigungen auf den Ebenen:

 

• Körperfunktionen (z. B. Wahrnehmung, Sprache) und Körperstruktur (z. B. anatomische Körperteile wie Organe und Gliedmaßen),

 

• der Ebene der Aktivität (z. B. Durchführung einer Aufgabe oder Handlung wie Lernen oder Kommunizieren)

 

• der Ebene der Partizipation/Teilhabe (z. B. das Einbezogensein in verschiedene Lebensbereiche wie soziale Beziehungen, Mobilität, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Rechte).

 

Die drei Ebenen befinden sich in Abhängigkeit zu förderlich oder hinderlich biografisch wirkende Kontextfaktoren, die den gesamten Lebenshintergrund eines Menschen bilden: seine Umweltfaktoren (wie soziale Beziehungen und Unterstützung) und seine personenbezogenen Faktoren (wie Alter, Geschlecht, Bewältigungsstrategien und Lebensstil)

Behinderung wird als Resultat negativer Wechselwirkung der Interaktion zwischen individueller gesundheitlicher Situation und Faktoren der Gesellschaft, der Umwelt bzw. der persönlichen Situation von Menschen verstanden.

 

  Inklusion bedeutet mehr, als autistische Schülerinnen und Schüler zu beschulen, denn neben der sozialen Teilhabe fehlt es an räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattungen, um den behinderungsspezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können.

Hier sind Schulträger und die Verwaltungen gefordert den Schulen, Räume, Personal und Sachmittel an die Hand zu geben, aber auch Ausnahmen zu gestalten, damit Inklusion nicht zur Illusion wird. 

  

Wir sehen uns auf einem langen Weg

 

Mehr als ein Prozent aller Schüler*innen in Deutschland, werden dem Autismus-Spektrum zugeordnet. Immer mehr von ihnen möchten die Regelschule besuchen. Gleichzeitig mangelt es an pädagogischen Fachkräften. Mehr noch, mangelt es an Wissen und Ressourcen, für eine adäquate autismus-spezifische Beschulung.

Die Beschulung autistischer Schüler und Schülerinnen ist schwierig, weil der schulrechtliche Rahmen manchmal dem entgegen steht, was pädagogisch wie auch medizinisch sinnvoll ist.

Hier brauchen wir Handlungsmöglichkeiten.

Dies beeinträchtigt nicht zuletzt das sozio-emotionale Wohlbefinden und den Bildungserfolg dieser Kinder. 

  

Hier möchte das LAAMKA Team, mit all seinem jahrzehntelangen Wissen, unterstützen. 

  

Schullaufbahnen weisen oft erhebliche Lücken und Brüche auf. Eine Schulumgebung mit zahllosen Reizen, unvorhersehbaren Aktionen und viel sozialer Interaktion ist für autistische Schüler eine Herausforderung. Häufig stoßen die Schüler an Ihre Grenzen. Dieses kann zu einer dauerhaften Überforderung, dem sogenannte „Overload" führen. Vielfach reagieren die jungen Menschen körperlich auf diese Situation und werden regelrecht krank. Nicht selten führen die negativen Erlebnisse, zu einem Aufenthalt in der Psychiatrie und enden in schulverweigerndem Verhalten.

  

Alle, völlig gleich wo sie im Autismus Spektrum stehen, haben diese Schwierigkeiten und es darf nicht sein, dass immer wieder so getan wird, als könnten die jeweiligen Personen das beeinflussen. 

Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen:  

  

  

1. Selbstbestimmung 

  

Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen.  

  

2. Teilhabe 

  

Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.  

  

3. Gleichstellung 

  

Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.  

  

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion somit ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert.


Wir fühlen uns dem Schutz von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Gemeinsam gehen wir mit vielen Menschen den Weg, der Inklusion. Für mehr Vielfalt in unserem Land.


Download
Fördermitgliedschaft
fördermitgliedschafft22.pdf
Adobe Acrobat Dokument 198.1 KB
Download
Antrag auf Mitgliedschaft
Mitgliedschaft 2024 2.pdf
Adobe Acrobat Dokument 220.3 KB

Inklusion und selbstbestimmtes Leben sind für uns eine Grundeinstellung in dem was wir tun. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung in ihren Möglichkeiten zu stärken, Selbstbestimmung und Freiheit im Leben zu ermöglichen sowie zu erhalten und die Familienangehörigen zu entlasten. 

Der Alltag mit einem behindertem Angehörigen ist völlig anders.

Das ist für Außenstehende nicht relevant, sie orientieren sich an sich selbst. Je nach Ausprägung schränkt es das Leben völlig ein. Wir haben Familien wo nie raus kommen.

Immer alles unter einen Hut zu bekommen ist schwer und man muss es vielen Menschen recht machen. Jeder einzelne Betroffene, Angehörige, die Krankenkassen, Pflegekassen, die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe, Schulen, Kitas, Pädagogen, Mediziner und Therapeuten - alle gemeinsam wollen wir Inklusion voran bringen. 

  

Wir kennen beide Seiten und vereinen Betroffenheit mit der Fachwelt. Dadurch eröffnen sich ganz neue Perspektiven für unsere Gesellschaft. 

  

Wir fordern ein Umdenken in der Gesellschaft, dass Menschen mit Behinderung endlich gleichstellt werden. 

  

Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich. Das reicht aber nicht, wenn es in der Realität anders aussieht. 

  

Auch nach über 10 Jahren der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung nicht ausreichend verbessert. Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz die vollständige Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen vorsehen, findet Partizipation nur in Ansätzen statt. 

  

Menschen mit hohem Hilfebedarf, so wie wir sie begleiten, erfahren so gut wie keine Teilhabe und Rechte haben Sie kaum

  

Gleichberechtigt bedeutet, Menschen haben die gleichen Rechte – es bedeutet nicht, dass behinderte Menschen alles genauso schaffen müssen, um als gleichberechtigte Menschen angenommen zu werden. 

Menschen mit Behinderung werden separiert, ausgeschlossen, diskriminiert, weggesperrt.

Sie erfahren keine angepasste Bildung sondern sie müssen sich anpassen. 

  

Ein Beispiel der Bildungsbereich, hier ist unabdingbar neue Wege zu gehen um Möglichkeiten zu gestalten.

Noch immer werden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen die es wagen etwas zu fordern: ignoriert, verurteilt, bevormundet, Mundtod gemacht.. 

  

Es muss ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden und das passiert nicht, wenn man Menschen dort ausschließt, wo Gesellschaft gelebt wird – im Alltag, in den Medien, auf der Arbeit, beim Einkaufen.  

  

Selbstbestimmung und Schutz: Fehlanzeige. 

Menschen mit Lernschwierigkeiten haben ein dreifach erhöhtes Risiko, sexualisierte Gewalt und Übergriffe zu erfahren. Teilen sie sich mit, glaubt man ihnen nicht. 

Wie denn auch? Sie werden ohne Gewalt schon nicht gesehen. Wie dann erst, wenn sie versteckt werden oder sich schuldig fühlen, sich nicht mitteilen können!? 

  

Täter*innen nutzen diese Situation aus. Sie werden gedeckt, vielleicht versetzt. Mehr passiert nicht. 

  

Wir schaffen es immer noch nicht gut miteinander umzugehen, Vielfalt zu leben und voneinander zu lernen - warum denn nur? 

  

Wir hoffen das jetzt wo endlich das BTHG umgesetzt werden muss, die Teilhabe in allen Lebensbereichen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt eine Rolle spielen wird! 

Menschen mit einer Behinderung die Unterstützung erfahren, die ihnen gebührt. 

  

Bisher gab es kaum Teilhabe (Freizeit) und schon gar nicht unkontrolliert. Warum muss ein Mensch mit Behinderung nachweisen was er in seiner Freizeit macht? 

Menschen mit Behinderung müssen dies offen legen! Das Argument dazu heißt: „Die Allgemeinheit bezahlt die Assistenz, also hat sie das Recht zu erfahren was gemacht wird!“

Unzählige nutzen diese Stunden z.B. um einkaufen zu gehen.Das  verstehen wir nicht unter Teilhabe.

 

Das ist sicher so nicht gedacht vom Gesetzgeber. 

So viele können nicht teilhaben, obwohl es so einfach wäre. 

  

Eine Gesellschaft ist so vielfältig und bunt, wie sie es zulässt und sich darauf einlässt.