Schulbegleitung


Die Schulbegleitung oder Integrationshilfe ist als „Bindeglied“ zwischen Kind und Außenwelt (Schule, Kindergarten, Elternhaus usw.) zu verstehen. Der Inhalt der Arbeit wird aus Gründen der erheblich unterschiedlichen Erscheinungsformen individuell auf den jeweiligen Menschen angepasst.

Auf der Grundlage der Eingliederungshilfe SGB XII bzw. der Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII werden die Schulbegleitung bewilligt.

Durch die Schulbegleitung soll Schülern mit einer Autismus-Spektrum-Störung ermöglicht werden, am Unterricht mit ihrem individuellen Leistungsvermögen, an einer Regel- oder Förderschule teilnehmen zu können. Ziel ist es somit betroffenen Schülern eine angemessene Schulbildung und damit auch eine Integration in das gesellschaftliche Leben zu eröffnen und zu erhalten.

Der Inhalt der Leistung ergibt sich personenbezogen aus dem individuellen Unterstützungsbedarf des Schülers mit einer autistischen Behinderung . 

Im Rahmen der Hilfeplanung, welche vom Leistungsträger ausgerichtet und durchgeführt wird, werden unter Berücksichtigung von Einschätzungen der Eltern, der Lehrkräfte und der Bezugstherapeuten des Schülers der individuell vorhandene Hilfebedarf festgestellt sowie Inhalt, Umfang, Dauer und Ziele der Schulbegleitung festgelegt.

 

Vorrangig umfasst die Leistung folgende Inhalte:

 

• Begleitung der betroffenen SchülerInnen zur Ermöglichung ihrer Teilhabe am Schulalltag

• Strukturgebung in allen Bereichen des Schullebens:

• Unterstützung bei der Orientierung im Schulgebäude

• Förderung der Arbeitsorganisation (z.B. Hilfe bei der Suche und dem Einordnen der Arbeitsmaterialien, beim Auffinden von Textstellen, der Bereitstellung und dem Aufbau von unterstützenden Hilfsmitteln)

• Unterstützung im Unterricht (Erläuterungen von Arbeitsaufträgen)

• Erwerb und Ausbau von Interaktions- und Kommunikationsstrategien im sozialen Miteinander mit Mitschülern und Lehrkräften:

• Anleitung und Unterstützung der SchülerInnen im sozialen Umgang mit MitschülerInnen

• Hilfen bei Kontakt und Kommunikation

• Begleitung in den Pausen

• Förderung der Sozialkompetenzen durch wechselseitige Erklärungen für soziale Situationen

• Begleitung und Unterstützung beim Sportunterricht

• Begleitung bei schulischen Veranstaltungen sowie bei Ausflügen und Klassenfahrten

• Kooperation mit Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und dem erweiterten Helferkreis

 

 


Nur wenn wir aufstehen und uns gemeinsam auf den Weg machen, wird Inklusion lebendig und zu dem, was die Menschen brauchen. Unser Einsatz für vielfältige Bildung ist ein Muss, denn Vielfalt braucht Individualität!

 

Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Diagnose brauchen die besondere Unterstützung durch ihre  Lehrkraft 


Wir wollen Bildung für alle !




Wir können keine rechtsverbindlichen Beratungen durchführen. Dazu muss ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, wir können aber Ansprechpartner nennen .